Von Ihrem Jugendamt bekommen Sie einen Kita-Gutschein ausgestellt. Diesen können Sie bei einer Kita oder einer Kindertagespflege Ihrer Wahl, wo Ihr Kind betreut werden soll, einlösen, wenn dort ein freier Platz verfügbar ist.
Wenn Ihr Kind in eine Kindertagesstätte oder eine Kindertagespflegestelle gehen soll, benötigen Sie dafür einen Kita-Gutschein. Den Gutschein können Sie in einer Berliner Kita Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein Platz für Ihr Kind frei ist.
Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind in der Kita betreut werden kann, hängt u. a. von seinem Alter ab:
Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes gilt der Gutschein mindestens für eine Teilzeitbetreuung (5 bis 7 Stunden täglich), ohne dass der Bedarf geprüft wird.
Im ersten Lebensjahr müssen Sie einen Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes nachweisen.
Ein längerer Betreuungsbedarf ist möglich, wenn er sich aus Ihrer Familiensituation ergibt oder aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen notwendig ist. Wenn Sie arbeiten gehen, studieren oder in Ausbildung sind und deshalb Ihr Kind nicht selbst betreuen können, kann Ihr Kind länger in der Kita bleiben.